73. Mit Schreiben vom 12. November 2024 teilte die Antragstellerin mit, dass sie vollumfänglich auf ihren Untersuchungsbericht vom 10. Mai 2023 sowie auf ihre Stellungnahme vom 21. Februar 2024 verweise. Zudem stimmte sie der Durchführung eines Zirkularverfahrens zu. 74. Mit Eingabe vom 26. November 2024 teilte der Rechtsbeistand der angeschuldigten Person mit, dass er an der Stellungnahme vom 4. September 2023 sowie den darin gestellten Anträgen vollumfänglich festhält. Zudem nahm er punktuelle Präzisierungen zur Stellungnahme vor, reichte eine Kostennote ein und erklärte sich mit der Durchführung eines Zirkularverfahrens einverstanden.