10 71. Swiss Athletics, als nationaler Sportverband der angeschuldigten Person, wurde eine Frist von zehn Arbeitstagen gesetzt, um die Parteistellung im vorliegenden Verfahren zu beantragen. 72. Schliesslich wurden die Parteien darüber informiert, dass sie bis zum 26. November 2024 das Recht haben, in schriftlicher oder mündlicher Form Stellung zu nehmen und Anträge zu stellen. Dabei wurde darauf hingewiesen, dass diese Frist auch für Swiss Athletics gilt, falls der Verband eine Parteistellung beantragen sollte.