70. Mit demselben Schreiben vom 5. November 2024 wurde den Parteien und Swiss Athletics die Bestellung des Gerichts, die zuständige Kammer sowie die Verfahrenssprache mitgeteilt. Darüber hinaus erhielten die Parteien und Swiss Athletics Informationen über die Kommunikationsmittel mit dem Schweizer Sportgericht, die Möglichkeit eines Rechtsbeistands sowie der unentgeltlichen Rechtspflege.