69. Mit Eröffnungsschreiben vom 5. November 2024 benachrichtigte der Direktor der Stiftung Schweizer Sportgericht die Parteien sowie Swiss Athletics über die Zustellung der Verfahrensakten der DK an das Schweizer Sportgericht und die sofortige Übernahme des Verfahrens durch die Stiftung Schweizer Sportgericht.