64. Mit Schreiben vom 22. Dezember 2023 teilte die angeschuldigte Person mit, dass sie sich seit dem Austritt aus der LVX._____ keiner Sportorganisation mehr als Mitglied angeschlossen habe. Sie betreibe zwar weiterhin Sport, jedoch allein. Zudem erklärte sie, nicht zu beabsichtigen, jemals wieder einer Sportorganisation beizutreten. 65. Am 21. Februar 2024 reichte die Antragsstellerin nach zweimaliger Fristerstreckung eine Stellungnahme ein. 66. Mit Schreiben vom 19. Juli 2024 erkundigte sich der Rechtsbeistand der angeschuldigten Person bei der DK nach dem Stand des Verfahrens und den nächsten geplanten Schritten.