63. Mit Verfügung vom 6. Dezember 2023 setzte die DK der Antragstellerin eine Frist zur Einreichung einer Stellungnahme zur Eingabe der angeschuldigten Person sowie zur Stellung von Anträgen. Zudem wurde die angeschuldigte Person aufgefordert, innerhalb derselben Frist die DK darüber zu informieren, ob und gegebenenfalls in welcher Form sie seit ihrem Austritt aus der LVX._____ weiterhin Sport betreibt bzw. ob und seit wann sie erneut Mitglied einer Sportorganisation war.