2. A._____ sei zu Lasten der Swiss Sports lntegrity eine Entschädigung für dessen anwaltliche Verteidigung für das Verfahren vor der Disziplinarkammer des Schweizer Sports auszurichten, zu bestimmen im Umfang der entsprechenden Kostennote der Verteidigung nach Eingang derselben. 9 B. Verfahrensanträgen (eventualiter) 3. Die Disziplinarkammer des Schweizer Sports habe über ihre sachliche Zuständigkeit mittels Vorentscheid nach Art. 10 VerfRegl zu befinden.