61. In derselben Verfügung setzte die DK der angeschuldigten Person eine Frist zur Einreichung einer Stellungnahme sowie zur Stellung von Anträgen. Zudem wurde sie auf die Möglichkeit der unentgeltlichen Rechtspflege hingewiesen. 62. Am 4. September 2023 reichte die angeschuldigte Person nach dreimaliger Fristerstreckung über ihren Rechtsbeistand eine Stellungnahme mit den folgenden Rechtsbegehren ein: "A. Hauptanträgen 1. Das vor der Disziplinarkammer des Schweizer Sports hängige Verfahren gegen A._____ sei einzustellen.