4. Wird obgenannter Nachweis nicht innert Jahresfrist ab Urteilsverkündung erbracht, sei die Stiftung Swiss Sport Integrity im Sinne von Ziff. 6.3 Ethik-Statut anzuweisen, die Öffentlichkeit über den Entscheid der Disziplinarkammer des Schweizer Sports zu informieren. 5. Alles unter Kostenfolgen zu Lasten der beschuldigten Person." 60. Mit Verfügung vom 11. Juni 2023 bestätigte der Präsident der DK den Eingang des Untersuchungsberichts der SSI und eröffnete ein Verfahren gegen die angeschuldigte Person wegen eines möglichen Verstosses gegen das Ethik-Statut.