57. Am 10. Mai 2023 erstellte die Antragstellerin einen Bericht über die Ergebnisse ihrer Untersuchung und leitete ihn zur Stellungnahme an Swiss Athletics als betroffenen nationalen Sportverband weiter. 8 58. In ihrer Stellungnahme vom 31. Mai 2023 teilte Swiss Athletics der Antragstellerin mit, dass die Beweiswürdigung im Untersuchungsbericht vom 10. Mai 2023 als umfassend und plausibel erscheine. Da der Verband den Einvernahmen nicht direkt beigewohnt habe, verzichte er auf eine detaillierte Stellungnahme.