54. Ausserdem entspreche das Verhalten der meldenden Person einem typischen Muster bei Opfern sexueller Belästigung. Selbst bei weniger gravierenden Vorfällen sei es vielen Betroffenen nicht möglich, sich zur Wehr zu setzen – sei es aus Angst, Überforderung, Überraschung oder aufgrund eines Machtgefälles. Oft unterlassen sie eine unmittelbare Reaktion, um eine Eskalation zu vermeiden. Charakteristisch sei zudem, dass die meldende Person der angeschuldigten Person in der übergriffigen Situation nicht direkt mitteilte, dass sie sich belästigt fühlte, da viele Opfer vor allem erleichtert seien, wenn diese vorbei sei.