53. Zu Beginn der Befragung äusserte sich die angeschuldigte Person abwertend über Personen, die Ethikverstösse melden, und kehrte damit die Täter-Opfer-Rolle um. Diese Aussage sei als Warnsignal zu werten, da sie suggeriere, die Meldung sei nicht aufgrund eines grenzüberschreitenden Verhaltens, sondern aufgrund einer überempfindlichen Reaktion erfolgt. Zudem wirke ihre Schilderung der Tanzübung irritierend. Sollte sie tatsächlich geglaubt haben, die meldende Person habe die Situation genossen, stelle dies ihre Fähigkeit infrage, das Verhalten und die Empfindungen einer 19-jährigen Frau realistisch einzuschätzen.