49. Auf Anfrage von C._____ informierte die Antragstellerin ihn am 9. Dezember 2023 per E- Mail über den aktuellen Stand des Verfahrens. 7 2.4 Beurteilung durch eine Expertin für sexualisierte Gewalt 50. Die Antragstellerin beauftragte E._____, Expertin für sexualisierte Gewalt ("Expertin"), mit der Beurteilung der Aussagen sowohl der meldenden als auch der angeschuldigten Person. Grundlage ihrer Analyse waren die verfügbaren Akten, insbesondere die Befragungsprotokolle.