48. Aus dem Schreiben geht hervor, dass die angeschuldigte Person nach dem Gespräch mit der Antragstellerin zur Einschätzung gelangte, die gegen sie erhobenen Vorwürfe entsprächen nach ihrer Ansicht weitgehend nicht der Wahrheit. Sie betonte, sich während ihrer Zeit bei der LVX._____ als Athlet stets freundlich und anständig gegenüber Athletinnen, Athleten, Trainern und Funktionären verhalten zu haben. Sie sehe sich als integre Person und ziehe daher die entsprechenden Konsequenzen. Aus diesem Grund trete sie mit sofortiger Wirkung aus der LVX.