43. Die angeschuldigte Person bestritt, intime Körperstellen der meldenden Person berührt zu haben, und erklärte, sie habe ihre linke Hand an der Hüfte und die rechte am Rücken der meldenden Person gehabt. Dass ihr nun eine Berührung intimer Bereiche vorgeworfen werde, entspreche nicht der Wahrheit und sei bedauerlich. Sie wünschte, es hätte Zeugen oder Kameras gegeben, da sie allein im Raum gewesen seien.