6 42. Während der Tanzübung habe die angeschuldigte Person mehrfach nachgefragt, ob die meldende Person weitermachen oder abbrechen wolle. Diese habe versichert, dass sie fortfahren wolle. Dann sei die Situation ausser Kontrolle geraten. Die meldende Person habe sich plötzlich an ihr festgeklammert und schneller zu atmen begonnen. Dies habe die angeschuldigte Person als Zeichen eines Missverständnisses gedeutet. Da sie den Eindruck gehabt habe, dass die meldende Person erregt wirkte, habe sie die Übung sofort abgebrochen.