35. Die angeschuldigte Person betonte, sich der Bedeutung ethischen Verhaltens bewusst zu sein, da sie als Funktionär beim Fussballverband einen entsprechenden Kurs besucht und bei der LVX._____ schriftliche Verhaltensregeln erhalten habe. Sie achte darauf, respektvoll mit Vereinsmitgliedern umzugehen, insbesondere bei Partnerübungen, bei denen Körperkontakt ausschliesslich mit gegenseitigem Einverständnis erfolge.