31. Die Berührungen der angeschuldigten Person wurden immer aufdringlicher – zunächst an der Hüfte, dann am Gesäss und schliesslich an der Brust. Aufgrund dieser schrittweisen Steigerung traute sich die meldende Person nicht, ihr Unwohlsein auszudrücken. Erst nach einem Gespräch mit ihrer besten Freundin wurde ihr bewusst, dass sie den Vorfall melden müsse, um andere zu warnen und zu schützen.