29. Bezüglich des Vorfalls schilderte die meldende Person, dass sie sich im Vereinskraftraum befand, als die angeschuldigte Person ein Gespräch mit ihr begann und sie dazu überredete, eine bestimmte Übung auszuprobieren. Trotz anfänglicher Ablehnung stimmte sie schliesslich zu, da sie befürchtete, ein klares Nein könnte unhöflich wirken.