25. Noch am selben Tag wandte sich die Antragstellerin an die von D._____ genannte Mutter. Diese erklärte, dass ihre beiden Kinder bereits etwas älter seien und in einer anderen Gruppe als die angeschuldigte Person trainierten, weshalb sie sich um sie keine Sorgen mache. Dennoch habe sie stets ein ungutes Gefühl in Bezug auf die angeschuldigte Person gehabt, da sie ihr als etwas zu zudringlich erschienen sei. Einmal sei sie sehr lange mit einer Jugendlichen unterwegs gewesen, woraufhin sich viele gefragt hätten, ob etwas vorgefallen sei. Letztlich habe sich jedoch herausgestellt, dass die beiden lediglich gemeinsam Pizza gegessen hätten.