24. Am 4. November 2022 nahm D._____, Vorstandsmitglied der LVX._____, Kontakt mit der Antragstellerin auf und teilte ihr mit, in der Vergangenheit eine Meldung von der Mutter zweier Athletinnen erhalten zu haben. Diese habe auf eine mangelnde Distanz der angeschuldigten Person gegenüber jüngeren Sportlerinnen hingewiesen. Da er sich jedoch nicht mehr genau an die Details erinnere, bevorzuge er, der Antragstellerin direkt die Kontaktdaten der betreffenden Mutter weiterzugeben.