23. Die angeschuldigte Person erklärte weiter, die LVX._____ bereits darüber informiert zu haben, dass sie nicht mehr am Training teilnehmen und ihre Mitgliedschaft im Verein kündigen werde. Zudem zeigte sie sich bereit, für eine Anhörung nach Bern zu reisen, bevorzugte jedoch ein Online-Gespräch von zu Hause aus. Sie gab ausserdem an, ihren Anwalt kontaktiert zu haben, um sich rechtlich beraten zu lassen, betonte jedoch ausdrücklich, sich keinerlei Fehlverhalten vorwerfen zu können. Darüber hinaus äusserte sie, sich selbst gesagt zu haben, es sei keine gute Idee, mit so jungen Personen zu trainieren.