15. Die meldende Person erklärte weiter, dass sie die angeschuldigte Person nach dem Vorfall zwar erneut im Training gesehen habe, jedoch bewusst Abstand gehalten habe. Sie vermeide es, mit der angeschuldigten Person allein zu sein. Seither hätten sie nicht mehr miteinander gesprochen und keinen weiteren Kontakt gehabt. Zudem habe es keine weiteren Vorfälle im Zusammenhang mit der angeschuldigten Person gegeben. Auf Nachfrage der SSI bestätigte sie, dass sie keine Anonymität wünsche, und stellte klar, dass sie mit der Meldung keine besonderen Erwartungen verbinde.