14. In einer E-Mail vom 12. Oktober 2022 übermittelte die meldende Person der Antragstellerin ihre Telefonnummer sowie Terminvorschläge für ein Telefongespräch. Während des Gesprächs am 13. Oktober 2022 erklärte sie unter anderem, dass sie den Vorfall gemeldet habe, weil ihr das Verhalten der angeschuldigten Person unangemessen erschienen sei und sie verhindern wolle, dass sich die angeschuldigte Person gegenüber anderen in ähnlicher Weise verhalte.