8. Die angeschuldigte Person habe nach kurzer Zeit das Gespräch mit der meldenden Person gesucht und Interesse an ihrer sportlichen Karriere sowie ihrem Gesundheitszustand gezeigt. Anschliessend habe die angeschuldigte Person darauf bestanden, ihr eine Übung zu zeigen. Obwohl die meldende Person dies anfangs verweigerte, gab sie schliesslich aus Höflichkeit auf wiederholtes Nachfragen hin nach.