A. Verfahren vor Swiss Sport Integrity 1. Meldung vom 8. Oktober 2022 6. Am 8. Oktober 2022 ging bei der Antragstellerin eine Meldung von B._____ ("meldende Person") ein (SSI-Meldung Nr. 231/2022). Die meldende Person hat den Jahrgang 2003. 7. Sie berichtete über einen Vorfall, der sich am 21. September 2022 im Kraftraum des Stadions in X._____ mit der angeschuldigten Person ereignet haben soll. Nachdem sie gegen 18:30 Uhr den Raum betreten habe, sei schliesslich ausser ihr nur die angeschuldigte Person anwesend gewesen. Bis zu diesem Zeitpunkt hätten sich die beiden lediglich vom Sehen her gekannt.