{"Signatur": "TA_SST_001", "Spider": "TA_SST", "Datum": "2025-03-05", "PDF": {"Datei": "TA_SST/TA_SST_001_SSG-2024-E-30_2025-03-05.pdf", "URL": "https://www.sportstribunal.ch/customer/files/82/SSG-2024-E-30---Entscheid-vom-05-03-2025_Anonymisiert.pdf", "Checksum": "89406424ad2d362b51aad7d3f705e4f5"}, "Scrapedate": "2026-04-09", "Num": ["SSG 2024/E/30"], "Kopfzeile": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Schiedsgerichte Schweizer Sportgericht 05.03.2025 SSG 2024/E/30"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Tribunaux d'arbitrage Tribunal du sport suisse 05.03.2025 SSG 2024/E/30"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Tribunali arbitrali Tribunale dello sport svizzero 05.03.2025 SSG 2024/E/30"}], "Meta": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Schiedsgerichte Schweizer Sportgericht "}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Tribunaux d'arbitrage Tribunal du sport suisse "}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Tribunali arbitrali Tribunale dello sport svizzero "}], "ScrapyJob": "446973/77/350", "Zeit UTC": "09.04.2026 16:16:58", "Checksum": "3482b55c1dd9cb1cd96187911b6c3a7e", "Chunktext": "Auszug aus dem Entscheid Schiedsgerichte Schweizer Sportgericht 05.03.2025 SSG 2024/E/30\n\n121. Die laut der angeschuldigten Person gestellte Frage wirkt unnatürlich und entspricht nicht\nder allgemeinen Lebenserfahrung. Vielmehr lässt sie den Eindruck entstehen, dass es sich\num eine nachträglich konstruierte Schutzbehauptung handelt. Auch ihre Aussage, die\nmeldende Person habe aus eigenem Antrieb Interesse an der Übung gezeigt und nach einer\nErklärung über den Körperkontakt ohne weiteres ihr Einverständnis gegeben, erscheint\nwenig plausibel.\n\n122. Im Gegensatz dazu wirkt die Schilderung der meldenden Person plausibler. Sie stimmte der\nÜbung erst nach wiederholter Aufforderung zu, obwohl sie zuvor deutlich gemacht hatte,\ndass sie nicht daran interessiert war.\n\n2.2 Weiterer Verlauf des Vorfalls\n\n123. Auch die Schilderungen der angeschuldigten Person zum weiteren Verlauf des Vorfalls\nwirken nachträglich konstruiert. Sie behauptet, die meldende Person während der Übung\nmehrfach gefragt zu haben, ob sie weitermachen oder abbrechen wolle, und dass sie jedes\nMal zugestimmt habe (\"Die Übung hat gestartet und ich habe bei ihr regelmässig\nnachgefragt, ob sie mit den Übungen weitermachen möchte oder abrechen will. Sie wollte\n\n18\nweitermachen und hatte allen Schritten zugesagt\"). Zudem beschreibt sie, die Situation sei\n\"ausser Kontrolle\" geraten, weil sich die meldende Person an sie geklammert und schneller\ngeatmet habe, woraufhin sie die Übung sofort beendet habe. Für sie sei dies ein Zeichen\ngewesen, dass die meldende Person etwas missverstanden habe. In einer weiteren Aussage\nbehauptet die damals 60-jährige angeschuldigte Person sogar, dass die damals 19-jährige\nmeldende Person aufdringlich geworden sei und \"Lustgefühle\" gezeigt habe.\n\n124. Die von der angeschuldigten Person geschilderten wiederholten Einverständnisfragen\nwirken unnatürlich – insbesondere das angeblich regelmässige Nachfragen während des\nTanzes. Wie die Antragstellerin zu Recht betont, hätte die angeschuldigte Person, wenn sie\ntatsächlich überzeugt gewesen wäre, dass die meldende Person mit der Übung und dem\nKörperkontakt einverstanden war, nicht ständig ihre Zustimmung einholen müssen.\n\n125. Die meldende Person schilderte den Ablauf hingegen anders. Sie berichtete, dass die Übung\nzu Beginn wie eine gewöhnliche Bewegung ausgesehen habe, die sie allein ausführte. Dann\njedoch hätten sich die Bewegungen plötzlich in Tanzübungen verwandelt, die man\ngemeinsam machen musste. Das sei ihr bereits unangenehm gewesen. Da es sich jedoch um\neine \"Tanzübung\" gehandelt habe, habe sie sich nicht getraut, etwas zu sagen, und\nzugestimmt, mitzumachen.\n\n126. Ab diesem Moment seien die Berührungen zunehmend intensiver geworden. Sie gab an,\ndass die angeschuldigte Person sie während der Übung mehrfach aufgefordert habe, näher\nzu kommen, da dies zum Tanzen dazugehöre (\"Du musst jetzt näherkommen, das gehört\nzum Tanzen\"). Zudem habe sie betont, dass \"Körperkontakt beim Tanzen normal sei\" und sie\n\"ihn nicht falsch interpretieren\" solle. Zunächst habe sie die meldende Person an der Hüfte\nberührt, dann am Gesäss und schliesslich an der Brust. Da dies schrittweise geschehen sei,\nhabe sie sich nicht getraut, ihr zu sagen, dass es für sie nicht in Ordnung sei.\n\n127. Auch in diesem Zusammenhang wirken die Aussagen der angeschuldigten Person wenig\nglaubwürdig. Diese Einschätzung wird durch das Gutachten der Expertin untermauert, die\ndarauf hinweist, dass es eine typische Täterstrategie ist, sexuelle Übergriffe als harmlose\nBerührungen darzustellen. Auf diese Weise behält der Täter während des Übergriffs die\nKontrolle über die Deutung körperlicher Nähe und kann das Opfer dazu bringen, an der\neigenen Wahrnehmung zu zweifeln.\n\n2.3 Endphase des Vorfalls\n\n128. Auch in Bezug auf den Abschluss der Tanzübung widersprechen sich die Aussagen der\nbefragten Personen. Die angeschuldigte Person behauptet, sie habe den Tanz abgebrochen,\nweil die meldende Person \"Lustgefühle\" gezeigt habe. Angesichts der bisherigen\nFeststellungen erscheint jedoch auch diese Darstellung wenig glaubwürdig.\n\n129. Vielmehr ist davon auszugehen, dass sich die Ereignisse so zugetragen haben, wie sie von\nder meldenden Person geschildert wurden. Sie gibt an, die Übung selbst beendet zu haben,\nnachdem es zu Berührungen am Gesäss und an der Brust gekommen sei (\"Als die\nBerührungen am Gesäss und an der Brust kamen, habe ich gesagt, dass ich wieder zu\nmeinem eigenen Training gehe und habe mich zurückgezogen\").\n\n130. Dass der Abbruch von der meldenden Person selbst initiiert wurde und in zurückhaltender\nWeise erfolgte, steht im Einklang mit ihrem bisherigen Verhalten. Laut ihrer Darstellung hat\nsie der angeschuldigten Person gegenüber von Anfang an betont, dass sie lieber ihre eigenen\nÜbungen fortsetzen wolle, und nur zögerlich bei der Tanzübung mitgemacht. Eine abrupte\n\n19\nUnterbrechung oder eine körperliche Abwehrreaktion hat sie zu keinem Zeitpunkt\nbehauptet.\n\n131. Auch die Aussagen der angeschuldigten Person zum Abbruch der Übung erscheinen wenig\nüberzeugend. So erklärte sie: \"Dies war für mich ein Zeichen, dass ich umgehend abbrechen\nmusste. Wir sind friedlich auseinandergegangen und ich bin dann umgehend nach Hause,\nda es bereits spät war\". Vielmehr ist aufgrund der glaubwürdigen Schilderung der\nmeldenden Person davon auszugehen, dass sie den Tanz beendete, nachdem sie sich durch\nden Übergriff unwohl fühlte.\n\n"}