{"Signatur": "TA_SST_001", "Spider": "TA_SST", "Datum": "2025-03-05", "PDF": {"Datei": "TA_SST/TA_SST_001_SSG-2024-E-30_2025-03-05.pdf", "URL": "https://www.sportstribunal.ch/customer/files/82/SSG-2024-E-30---Entscheid-vom-05-03-2025_Anonymisiert.pdf", "Checksum": "89406424ad2d362b51aad7d3f705e4f5"}, "Scrapedate": "2026-04-09", "Num": ["SSG 2024/E/30"], "Kopfzeile": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Schiedsgerichte Schweizer Sportgericht 05.03.2025 SSG 2024/E/30"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Tribunaux d'arbitrage Tribunal du sport suisse 05.03.2025 SSG 2024/E/30"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Tribunali arbitrali Tribunale dello sport svizzero 05.03.2025 SSG 2024/E/30"}], "Meta": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Schiedsgerichte Schweizer Sportgericht "}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Tribunaux d'arbitrage Tribunal du sport suisse "}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Tribunali arbitrali Tribunale dello sport svizzero "}], "ScrapyJob": "446973/77/350", "Zeit UTC": "09.04.2026 16:16:58", "Checksum": "3482b55c1dd9cb1cd96187911b6c3a7e", "Chunktext": "Auszug aus dem Entscheid Schiedsgerichte Schweizer Sportgericht 05.03.2025 SSG 2024/E/30\n\n 2. Die beschuldigte Person sei im Sinne von Ziff. 6.1 Abs. 2 Ethik-Statut zu\nverurteilen, innert Jahresfrist ab Urteilsverkündung auf eigene Kosten bei einer\nqualifizierten Fachperson ein Verhaltenscoaching im Umfang von mindestens 6\nCoaching-Stunden à 45 Minuten in den Bereichen 'sexuelle Gewalt' und 'Respekt\nder sexuellen Integrität' zu absolvieren.\n\n3. Die beschuldigte Person sei zu verurteilen, bei der Disziplinarkammer des\nSchweizer Sports innert Jahresfrist ab Urteilsverkündung den schriftlichen\nNachweis des erfolgreich absolvierten Verhaltenscoachings gemäss Ziff. 2 zu\nerbringen.\n\n4. Wird obgenannter Nachweis nicht innert Jahresfrist ab Urteilsverkündung\nerbracht, sei die Stiftung Swiss Sport Integrity im Sinne von Ziff. 6.3 Ethik-Statut\nanzuweisen, die Öffentlichkeit über den Entscheid der Disziplinarkammer des\nSchweizer Sports zu informieren.\n\n5. Alles unter Kostenfolgen zu Lasten der beschuldigten Person.\"\n\n60. Mit Verfügung vom 11. Juni 2023 bestätigte der Präsident der DK den Eingang des\nUntersuchungsberichts der SSI und eröffnete ein Verfahren gegen die angeschuldigte Person\nwegen eines möglichen Verstosses gegen das Ethik-Statut.\n\n61. In derselben Verfügung setzte die DK der angeschuldigten Person eine Frist zur Einreichung\neiner Stellungnahme sowie zur Stellung von Anträgen. Zudem wurde sie auf die Möglichkeit\nder unentgeltlichen Rechtspflege hingewiesen.\n\n62. Am 4. September 2023 reichte die angeschuldigte Person nach dreimaliger Fristerstreckung\nüber ihren Rechtsbeistand eine Stellungnahme mit den folgenden Rechtsbegehren ein:\n\n\"A. Hauptanträgen\n\n1. Das vor der Disziplinarkammer des Schweizer Sports hängige Verfahren gegen\nA._____ sei einzustellen.\n\n2. A._____ sei zu Lasten der Swiss Sports lntegrity eine Entschädigung für dessen\nanwaltliche Verteidigung für das Verfahren vor der Disziplinarkammer des\nSchweizer Sports auszurichten, zu bestimmen im Umfang der entsprechenden\nKostennote der Verteidigung nach Eingang derselben.\n\n9\nB. Verfahrensanträgen (eventualiter)\n\n3. Die Disziplinarkammer des Schweizer Sports habe über ihre sachliche\nZuständigkeit mittels Vorentscheid nach Art. 10 VerfRegl zu befinden.\n\n4. Für den Fall, dass die sachliche Zuständigkeit der Disziplinarkammer des\nSchweizer Sports bejaht werden sollte, sei in Anwendung von Art. 5 Abs. 1\nVerfRegl ein ergänzendes Prüfverfahren durchzuführen und dem\nAngeschuldigten sei Gelegenheit zu geben, entsprechende Beweisanträge sowie\nAnträge zum Ausgang des Verfahrens und zur Kostenverlegung zu stellen und zu\nbegründen.\"\n\n63. Mit Verfügung vom 6. Dezember 2023 setzte die DK der Antragstellerin eine Frist zur\nEinreichung einer Stellungnahme zur Eingabe der angeschuldigten Person sowie zur Stellung\nvon Anträgen. Zudem wurde die angeschuldigte Person aufgefordert, innerhalb derselben\nFrist die DK darüber zu informieren, ob und gegebenenfalls in welcher Form sie seit ihrem\nAustritt aus der LVX._____ weiterhin Sport betreibt bzw. ob und seit wann sie erneut\nMitglied einer Sportorganisation war.\n\n64. Mit Schreiben vom 22. Dezember 2023 teilte die angeschuldigte Person mit, dass sie sich\nseit dem Austritt aus der LVX._____ keiner Sportorganisation mehr als Mitglied\nangeschlossen habe. Sie betreibe zwar weiterhin Sport, jedoch allein. Zudem erklärte sie,\nnicht zu beabsichtigen, jemals wieder einer Sportorganisation beizutreten.\n\n65. Am 21. Februar 2024 reichte die Antragsstellerin nach zweimaliger Fristerstreckung eine\nStellungnahme ein.\n\n66. Mit Schreiben vom 19. Juli 2024 erkundigte sich der Rechtsbeistand der angeschuldigten\nPerson bei der DK nach dem Stand des Verfahrens und den nächsten geplanten Schritten.\n\nIII. Verfahren vor dem Schweizer Sportgericht\n67. Die DK hat ihre Tätigkeit gemäss einem Beschluss vom 24. November 2023 des\nSportparlaments von Swiss Olympic am 30. Juni 2024 eingestellt. Gemäss diesem Beschluss\ngehen sämtliche Kompetenzen der DK an die Stiftung Schweizer Sportgericht über.\n\n68. Die DK reichte die vollständige Akte am 7. August 2024 beim Sekretariat des Schweizer\nSportgerichts ein.\n\n69. Mit Eröffnungsschreiben vom 5. November 2024 benachrichtigte der Direktor der Stiftung\nSchweizer Sportgericht die Parteien sowie Swiss Athletics über die Zustellung der\nVerfahrensakten der DK an das Schweizer Sportgericht und die sofortige Übernahme des\nVerfahrens durch die Stiftung Schweizer Sportgericht.\n\n70. Mit demselben Schreiben vom 5. November 2024 wurde den Parteien und Swiss Athletics\ndie Bestellung des Gerichts, die zuständige Kammer sowie die Verfahrenssprache mitgeteilt.\nDarüber hinaus erhielten die Parteien und Swiss Athletics Informationen über die\nKommunikationsmittel mit dem Schweizer Sportgericht, die Möglichkeit eines\nRechtsbeistands sowie der unentgeltlichen Rechtspflege.\n\n10\n71. Swiss Athletics, als nationaler Sportverband der angeschuldigten Person, wurde eine Frist\nvon zehn Arbeitstagen gesetzt, um die Parteistellung im vorliegenden Verfahren zu\nbeantragen.\n\n"}