{"Signatur": "TA_SST_001", "Spider": "TA_SST", "Datum": "2025-03-05", "PDF": {"Datei": "TA_SST/TA_SST_001_SSG-2024-E-30_2025-03-05.pdf", "URL": "https://www.sportstribunal.ch/customer/files/82/SSG-2024-E-30---Entscheid-vom-05-03-2025_Anonymisiert.pdf", "Checksum": "89406424ad2d362b51aad7d3f705e4f5"}, "Scrapedate": "2026-04-09", "Num": ["SSG 2024/E/30"], "Kopfzeile": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Schiedsgerichte Schweizer Sportgericht 05.03.2025 SSG 2024/E/30"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Tribunaux d'arbitrage Tribunal du sport suisse 05.03.2025 SSG 2024/E/30"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Tribunali arbitrali Tribunale dello sport svizzero 05.03.2025 SSG 2024/E/30"}], "Meta": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Schiedsgerichte Schweizer Sportgericht "}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Tribunaux d'arbitrage Tribunal du sport suisse "}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Tribunali arbitrali Tribunale dello sport svizzero "}], "ScrapyJob": "446973/77/350", "Zeit UTC": "09.04.2026 16:16:58", "Checksum": "3482b55c1dd9cb1cd96187911b6c3a7e", "Chunktext": "Auszug aus dem Entscheid Schiedsgerichte Schweizer Sportgericht 05.03.2025 SSG 2024/E/30\n\nSSG 2024/E/30 - SSI v. A._____\n\nEntscheid\ndes\n\nSCHWEIZER SPORTGERICHTS\n\nin folgender Besetzung:\n\nVorsitzender Richter: Frédéric Fitzi, Rechtsanwalt, Zürich\nRichterin: Mirjam Koller-Trunz, Rechtsanwältin, Zürich\nRichter: Joël Pahud, Rechtsanwalt, Lausanne\n\nIn der Sache\n\nzwischen\n\nStiftung Swiss Sport Integrity (SSI), Eigerstrasse 60, 3007 Bern\nvertreten durch Herrn Nicolas Chardonnens, Rechtsdienst\n\n- Antragstellerin -\n\nund\n\nA._____,\nvertreten durch Herrn Pasquino Bevilacqua, Fürsprecher,\nAD!VOCATE, Langenthal\n\n- Angeschuldigte Person -\n\n1\nI. Parteien\n1. Die Stiftung Swiss Sport Integrity (\"SSI\" oder \"Antragstellerin\") ist eine Stiftung\nschweizerischen Rechts mit Sitz in Bern (Schweiz). Seit dem 1. Januar 2022 ist die SSI sowohl\nals nationale Agentur zur Bekämpfung von Doping (Art. 19 Abs. 2 SpoFöG1 und Art. 73\nSpoFöV2) als auch als nationale Meldestelle für Ethikverstösse und Missbrauchsfälle im\nSchweizer Sport (Art. 72f SpoFöV) zuständig.\n\n2. A._____ (\"angeschuldigte Person\") (geb. 1962) war Vereinsmitglied in der Leichtathletik-\nVereinigung X._____ (\"LVX._____\").\n\n3. Die SSI und A._____ werden nachfolgend gemeinsam als \"Parteien\" bezeichnet.\n\nII. Sachverhalt und Prozessgeschichte\n4. Das vorliegende Verfahren betrifft einen potenziellen Verstoss gegen das Ethik-Statut des\nSchweizer Sports von Swiss Olympic vom 1. Januar 2022 (\"Ethik-Statut\").\n\n5. Nachfolgend wird eine Zusammenfassung der wesentlichen Fakten und Vorbringen\nbasierend auf den eingereichten Akten sowie den schriftlichen Eingaben der Parteien\nwiedergegeben. Für weiterführende Details wird auf die Verfahrensakten verwiesen. Soweit\nfür die Beurteilung der relevanten Fragen erforderlich, werden diese im materiellen Teil des\nEntscheids behandelt.\n\nA. Verfahren vor Swiss Sport Integrity\n\n1. Meldung vom 8. Oktober 2022\n\n6. Am 8. Oktober 2022 ging bei der Antragstellerin eine Meldung von B._____ (\"meldende\nPerson\") ein (SSI-Meldung Nr. 231/2022). Die meldende Person hat den Jahrgang 2003.\n\n7. Sie berichtete über einen Vorfall, der sich am 21. September 2022 im Kraftraum des Stadions\nin X._____ mit der angeschuldigten Person ereignet haben soll. Nachdem sie gegen 18:30\nUhr den Raum betreten habe, sei schliesslich ausser ihr nur die angeschuldigte Person\nanwesend gewesen. Bis zu diesem Zeitpunkt hätten sich die beiden lediglich vom Sehen her\ngekannt.\n\n8. Die angeschuldigte Person habe nach kurzer Zeit das Gespräch mit der meldenden Person\ngesucht und Interesse an ihrer sportlichen Karriere sowie ihrem Gesundheitszustand\ngezeigt. Anschliessend habe die angeschuldigte Person darauf bestanden, ihr eine Übung zu\nzeigen. Obwohl die meldende Person dies anfangs verweigerte, gab sie schliesslich aus\nHöflichkeit auf wiederholtes Nachfragen hin nach.\n\n9. Die Übung stellte sich als Tanzübung heraus, die zunächst vorgeführt wurde, bevor die\nmeldende Person ermutigt wurde, sie nachzumachen. Bereits nach kurzer Zeit habe die\nangeschuldigte Person zunehmend Körperkontakt gesucht, unter dem Vorwand, dass dies\nbei einer Tanzübung üblich sei. Schliesslich habe sie der meldenden Person kräftig ans\nGesäss gegriffen und ihr danach an die Brust gefasst.\n\n1 Bundesgesetz über die Förderung von Sport und Bewegung vom 17. Juni 2011, SR 415.0\n(Sportförderungsgesetz, SpoFöG).\n2 Verordnung über die Förderung von Sport und Bewegung vom 23. Mai 2012, SR 415.01\n(Sportförderungsverordnung, SpoFöV).\n\n2\n10. Die meldende Person hat angegeben, sich in der Situation überfordert gefühlt zu haben und\ndeshalb nicht in der Lage gewesen zu sein, sich dagegen zu wehren. Sie habe sich von der\nangeschuldigten Person abgewandt und erklärt, nun allein trainieren zu wollen, woraufhin\ndie angeschuldigte Person den Raum verlassen habe.\n\n11. Sie gab an, mehrere Tage gebraucht zu haben, um die Angelegenheit zu verarbeiten, und\nbedauere, sich nicht resoluter gewehrt zu haben. Am 26. September 2022 habe sie sich ihrer\nengsten Kollegin anvertraut, die ebenfalls meinte, es seien Grenzen überschritten worden.\nDies habe ihr die nötige Kraft gegeben, weitere Schritte einzuleiten. In der Folge habe sie\nihre Eltern informiert und am 6. Oktober 2022 den Präsidenten der LVX._____, C._____,\nkontaktiert. Auch ihren Trainer habe sie in Kenntnis gesetzt. Am 7. Oktober 2022 habe sie\nC._____ den Vorfall in einem persönlichen Gespräch geschildert. Er habe ihr daraufhin\ngeraten, die Angelegenheit der SSI zu melden.\n\n12. Die Antragstellerin bestätigte der meldenden Person am 10. Oktober 2022 den Eingang der\nMeldung und teilte ihr mit, dass die Angelegenheit intern besprochen werde. Zudem\nkündigte sie an, die meldende Person in den nächsten Tagen über den weiteren Verlauf zu\ninformieren.\n\n2. Vorabklärungen und Untersuchungsverfahren\n\n13. Mit E-Mail vom 11. Oktober 2022 nahm die SSI im Rahmen der Vorabklärungen Kontakt mit\nder meldenden Person auf, um einen Termin für eine Befragung zu vereinbaren.\n\n"}