100. Basierend auf Art. 25 Abs. 4 und 5 VerfRegl ist weder der SSI noch der angeschuldigten Person ein Parteikostenersatz zuzusprechen. Im Übrigen hat keine der Parteien einen Ersatz der Parteikosten beantragt. Entsprechend sind im vorliegenden Verfahren keine Parteikosten zu sprechen. 17 Aus diesen Gründen entscheidet das Schweizer Sportgericht: 1. A.________ wird eines Verstosses gegen Art. 2.1.3 Ethik-Statut für schuldig erklärt. 2. A.________ wird im Sinne von Art. 6.1 Abs. 1 lit. a Ethik-Statut schriftlich verwarnt.