Ethik-Statut für schuldig erklärt wird und iii) das Verfahren seit 2022 und somit schon seit einiger Zeit anhängig ist. Unter diesen Umständen sind die Verfahrenskosten zu 1/2, mithin in Höhe von CHF 250.00 der angeschuldigten Person aufzuerlegen und zu 1/2 in der Höhe von CHF 250.00 der Antragstellerin aufzuerlegen. B. Parteienkostenersatz