16 der Fall sowohl in sachlicher wie auch rechtlicher Hinsicht vergleichsweise wenig Komplexität aufwies und keine Hauptverhandlung stattgefunden hat, werden die Kosten des Verfahrens vor dem Schweizer Sportgericht auf CHF 500.00 festgelegt. Dabei ist festzuhalten, dass dieser Betrag bei Weitem nicht kostendeckend ist.