91. In Übereinstimmung mit SSI ist schliesslich auch das Schweizer Sportgericht grundsätzlich der Ansicht, dass eine Verwarnung im Sinne von Art. 6.1 Abs. 1 lit. a Ethik-Statut vorliegend zielführend und angemessen ist. Weiter erachtet das Schweizer Sportgericht in Ausübung seines Ermessens es als angemessen und verhältnismässig an, die Verwarnung mit Auflage, an einem Anti-Aggressions-Coaching teilzunehmen, zu erlassen. 15 3. Öffentlichkeit und Eröffnung