80. Die SSI teilt die Auffassung, dass die angeschuldigte Person nach dem Handschlag mit dem Schiedsrichter, den am Boden liegenden Ball auf die Tribüne ins Publikum gekickt habe. Die SSI stützt sich darauf, dass der Ball direkt auf die Zuschauer flog. Die angeschuldigte Person erklärt in ihrer Stellungnahme, dass sie den Ball nicht direkt auf die Tribüne auf die Zuschauer kickte, sondern der Ball über einen anderen Gegenstand erst auf die Tribüne kam.