79. Als unsportliches Verhalten gemäss diesem Ethik-Statut gelten grobe Verletzungen von fundamentalen Grundwerten des Sports soweit diese nicht bereits durch Spiel- und Wettkampfreglemente oder andere Bestimmungen dieses Ethik-Statuts erfasst werden. Zu diesen Grundwerten gehören das Fair Play und der Verzicht auf unlautere Vorteile und Mittel im Wettkampf, sowie der Respekt und Achtung gegenüber sich selber, den Gegnerinnen und Gegnern, den Spielregeln, den Entscheidungen der Schiedsrichterinnen und Schiedsrichtern, der Zuschauerinnen und Zuschauer, von Tieren und der Umwelt.