78. Die SSI ist der Ansicht, dass zwischen Trainer und einem Spieler ein gewisses Subordinationsverhältnis bestehe und ein Tritt gegen das Gesäss / in den Oberschenkel als herabwürdigende Handlung zu werten sei. Denn ein Tritt durch den Trainer, nachdem durch die gegnerische Mannschaft ein Tor erzielt wurde, könne als Bestrafung für eine ungenügende Leistung aufgefasst werden. Die angeschuldigte Person hat dies durchgehend verneint und erklärt, dass sie nicht wusste, wenn sie traf und dieser Umstand deshalb keine Rolle spielte.