54. Die angeschuldigte Person bestreitet aufgrund der langen Verfahrenszeit ein öffentliches Interesse an der Veröffentlichung des Urteils. Die mediale Berichterstattung war für die angeschuldigte Person und ihrer Familie in psychischer Hinsicht eine enorme Belastung. "Die Berichte werden nie aus dem Internet verschwinden. Wenn ich einen Menschen umgebracht hätte, würde mein Name nicht veröffentlicht - ich aber muss damit leben, damit man mich noch jahrelang wird googeln können und auf diesen Misstritt stösst".