51. Die angeschuldigte Person erklärt, dass ihre Sperre auch für das Team FU18/FU19 der G.________ galt. Die Sperre dauerte so lange, bis das FU18-Team die 7 Spiele absolviert hatte. Dass 7. Spiel war am 9. Oktober 2022. Die angeschuldigte Person erklärt, dass er somit vom 30. Mai 2022 bis und mit 9. Oktober 2022 gesperrt war, was bereits über 4 Monate entsprachen. Sie bittet dementsprechend das Gericht, dass die "Doppelspurigkeit zu vermeiden sei und dass man nur ergänzend tätig werden sollte".