50. In der Stellungnahme vom 28. November 2023 führt die angeschuldigte Person aus, dass im Untersuchungsbericht der Disziplinarkammer des Schweizer Sports fälschlicherweise 8 ausgeführt wurde, dass die Sperre nicht nur für das Team, in welchem der Vorfall passiert, sondern für Trainertätigkeiten in jedem Team und Verein des SHV galt.