45. Mit E-Mail vom 22. Mai 2022 schrieb die angeschuldigte Person, dass sie die Unterstellung nachvollziehen könne. Die angeschuldigte Person erklärt in ihrer Stellungnahme, dass sie nach dem Spiel ausser sich vor Wut war, dies zwar neutral betrachtet nicht verzeihbar sei (siehe Ausführungen in Rz. 8). Sie erklärt, dass sie ins Leere kickte und nicht wusste, wenn sie getroffen habe. Nachdem sie realisierte, dass sie jemanden getroffen habe, ging sie sofort zu den Spielerinnen und entschuldigte sich dafür. Zusammenfassend bestreitet die angeschuldigte Person, dass der Tritt bewusst war.