41. SSI stuft die durch die angeschuldigte Person mutmasslich begangene Verletzung des Ethik- Statuts in ihrem Untersuchungsbericht als insgesamt leicht ein. Die angeschuldigte Person verletze durch ihr Verhalten die psychische und physische Integrität gegenüber der Spielerin, sowie ein unsportliches Verhalten, indem sie den Ball auf die Tribüne kickte.