40. Schliesslich ist die SSI der Ansicht, dass durch den Kick des Balles gegen die Tribüne mit den Zuschauern ein unsportliches Verhalten vorliege und sei als Verstoss gegen die Grundwerte des Sports zu qualifizieren. Wie die SSI ausführt, sei nicht restlos geklärt, ob auch tatsächlich jemand vom Ball erfasst wurde. 2. Sanktion