38. Die SSI würdigt jedoch, dass die angeschuldigte Person sowohl gleich nach dem Spiel wie auch noch heute ihren Fehler einsieht und es ihr leid tut, dass sie C.________ getroffen habe. Gemäss SSI sei deshalb die teilweise entschuldbare Handlung sowie die nachfolgende tätige Reue bei der Strafzumessung zu berücksichtigen.