31. Mit Verfügung vom 12. Dezember 2024 bestätigte das Sekretariat des Schweizer Sportgerichts den Erhalt der Stellungnahmen der angeschuldigten Person und der SSI und informierte die Parteien, dass die vorsitzende Richterin und Referentin die Leitung des Verfahrens übernehme. Die Parteien wurden darauf hingewiesen, dass das Gericht die Untersuchung als vollständig erachte und ihnen eine Frist von 10 Arbeitstagen (bis zum 30. Dezember 2024) zur Stellung von kurz begründeten Ergänzungsbegehren gesetzt werde.