Darüber hinaus wurden die Parteien über die Kommunikationsmittel mit dem Schweizer Sportgericht, sowie die Möglichkeit eines Beistands und diejenige der unentgeltlichen Rechtspflege informiert und dass das Urteil gemäss dem Reglement betreffend das Verfahren vor dem Schweizer Sportgericht vom 1. Juli 2024 (VerfRegl) unter Berücksichtigung der Persönlichkeitsrechte der Betroffenen auf der Website des Schweizer Sportgerichts publiziert werden würde. Schliesslich wurde den Parteien im Eröffnungsschreiben mitgeteilt, dass sie bis zum 27. November 2024 das Recht hätten, in schriftlicher oder mündlicher Form Stellung zu nehmen