28. Mit Eröffnungsschreiben vom 6. November 2024 teilte der Direktor der Stiftung Schweizer Sportgericht den Parteien mit, dass das Verfahren zwischen SSI und die angeschuldigte Person im Sinne der Verfügung des Präsidenten der Disziplinarkammer des Schweizer Sports vom 28. November 2023, der Stellungnahme der angeschuldigten Person vom 19. Dezember 2023 sowie der Stellungnahme des Handball-Vereins B.________ vom 22. Dezember 2023 mit sofortiger Wirkung von der Stiftung Schweizer Sportgericht übernommen wird. Ausserdem wurde den Parteien die Bestellung des Gerichts, die zuständige Kammer sowie