24. Mit Verfügung vom 28. November 2023 eröffnete die DK ein Verfahren gegen die angeschuldigte Person wegen möglichen Verstosses insbesondere gegen Art. 2.1.2, Art. 2.1.3 und Art. 2.3 Ethik-Statut und setzt der angeschuldigten Person Frist bis zum 22. Dezember 2023 zur Einreichung einer Stellungnahme. 25. Mit Schreiben vom 20. Dezember 2023 reichte die angeschuldigte Person eine Stellungnahme ein mit folgenden Rechtsbegehren: