21. Mit Schreiben vom 26. Februar 2023 reichte der Schweizerischer Handball-Verband eine Stellungnahme bei der SSI ein. Der Verband erklärte, dass die angeschuldigte Person zum Zeitpunkt des Vorfalls am 21. Mai 2022 Angestellter des SHV als Leiter Trainerausbildung war, wobei er keine Funktion als Trainer für den SHV hatte. Die angeschuldigte Person würde jedoch als Trainer eines Mitgliedvereins (B.________) des SHV dem Ethik-Statut des Schweizer Sports unterliegen. C. Verfahren vor der Disziplinarkammer des Schweizer Sports