15. Sowohl C.________ als auch der Handball-Verein B.________ und der Schweizerischer Handball-Verband (SHV) wurden mit Schreiben vom 14. Juni 2022 (bzw. der Schweizerisches Handball-Verband (SHV) bereits am 13. Juni 2022 und erneut am 14. Juni 2022) darüber benachrichtigt, dass gegen die angeschuldigte Person eine Untersuchung eröffnet wurde. 16. Die SSI hat mit Schreiben vom 16. Juni 2022 die DKL um Akteneinsicht ersucht, worauf sie am 23. Juni 2022 sämtliche Unterlagen zugestellt erhielt. Die angeschuldigte Person hatte keine Einwände gegen die Akteneinsicht.