In diesem Schreiben teilt die SSI mit, dass sie von der Anwaltskanzlei Burkhalter Rechtsanwälte vertreten wird. Ferner weist die SSI die angeschuldigte Person darauf hin, dass sie nach Art. 7 Abs. 1 Verfahrensreglement der Stiftung Swiss Sport Integrity betreffend Ethikverstösse und Missstände, Version mit Inkrafttreten per 15. Februar 2023 (VerfRegl SSI) das Recht habe, die Akten einzusehen sowie eine Vertretung beizuziehen. Zudem wird auch darauf hingewiesen, dass sie gemäss Art. 7 Abs. 2 VerfRegl SSI i.V.m. Art. 4.4 Abs. 1 Ethik-Statut zur Mitwirkung verpflichtet ist.